Echtes Im Fokus & FAQ

Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit: Was Sie jetzt wissen sollten.

Fragen Sie uns gerne an – wir besprechen das Thema und die für Sie relevanten Details gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

BFSG ist die nationale Umsetzung in Deutschland nach der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) und auch in der Schweiz gilt das Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit seit Juni 2025.

In der Schweiz wurde der Weg dazu bereits 2015 beschlossen und in Deutschland 2021. Die gute Nachricht: Keine Sorge – es bestehen Übergangsfristen für bestimmte Sachverhalte bis 2030 und teilweise sogar bis 2040.

Damit sind – nach Behörden und öffentlichen Institutionen – Unternehmen der Privatwirtschaft nun erstmals zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet und das seit dem 28.06.2025. Ziel ist es, im europäischen Binnenmarkt gleiche Standards zu schaffen und den Verbraucherschutz zu stärken. Menschen mit Handicap sollen Produkte und Dienstleistungen mit IT-Bezug (aus dem Richtlinientext: „digitale Barrierefreiheit für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, das sind digitale Dienste nach §1 Abs. 4 Nr. 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes, welche über Webseiten und über Dienste auf Mobilgeräten angeboten werden und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf einen Abschluss eines Verbrauchervertrages bereitgestellt werden“) jederzeit nutzen können.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie als Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit ist diese Anforderung ein Dauerthema für alle geworden und der Aufwand ist nicht zu unterschätzen.
Nach dem Willen des Gesetzgebers allerdings sollen kleine und mittlere Unternehmen nicht zu stark belastet werden und können bestimmte Ausnahmen für sich in Anspruch nehmen.

Wir richten uns im Bereich von Webseiten nach der WCAG des W3Cs.

Die EN 301 549 verweist direkt auf die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) des W3C (World Wide Web Consortium) und hat wesentliche Teile aufgenommen.
Wir halten uns grundsätzlich an die Richtlinien der W3C – bei neuen Projekten und auch bei der Weiterentwicklung von bestehenden Web-Projekten. Teilweise wurden von uns schon grundsätzliche Bausteine gelegt und können für die kommenden Schritte genutzt werden.

Unser Fazit.

Sie haben mittelfristig Handlungsbedarf in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit Ihrer Website. Diesen möchten wir mit Ihnen Schritt für Schritt sowie mit „Sinn und Verstand“ angehen. Aus unserer Sicht sind immer Nutzen und den Ertrag zu berücksichtigen, denn je nach Ihrer Unternehmensgröße, Ihrer Produkte und Ihren Dienstleistungen sind – wie schon oben erwähnt – weitreichende Ausnahmen möglich.

Fragen Sie uns gerne an – wir besprechen das Thema und die für Sie relevanten Details gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

Interessante Weblinks dazu finden Sie hier: