Echtes

OBACHT!

Echt nervig – eine Abmahnwelle stresst unsere Kunden.

Tausende große und kleine Unternehmen wie auch unsere Kundschaft erhalten zurzeit Abmahnungen wegen der Einbindung der Schriftarten von Google – vermeintlich aus Datenschutzgründen. Unser Rat – reagieren Sie erstmal nicht auf die geforderte Zahlung von 170,- Euro. Denn die Rechtslage ist unklar und die ersten Gegenklagen laufen schon. Darauf weist auch der Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel (BEVH) hin. Er rät, die Abmahnungen zu ignorieren, solange sie kein Auskunftsverlangen enthalten.

Die maschinell erstellten Serienschreiben beziehen sich auf ein kürzlich erlassenes Urteil: Im Januar hat das Landgericht München entschieden, dass beim Abruf der Schriften unerlaubt personenbezogene Daten an Google in den USA weitergeleitet werden würden, konkret die IP-Adresse. Das wäre ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Entscheidend: Die Richter sprachen der Klägerin Schadenersatz wegen deren „Unbehagen“ zu. Ein weit gefasster „Schaden“, der vielfältige Möglichkeiten von Ansprüchen eröffnet.

Laut Recherchen der FAZ haben im Sommer möglicherweise kleine IT-Unternehmer mehrere Datenschutzrechtsanwälte kontaktiert, ob sie für ein „Legal Tech“ im großen Stil Abmahnungen wegen Google Fonts verfassen wollten. „Legal Techs“ sind Unternehmen, die sich mit der Automatisierung von juristischen Tätigkeiten befassen.

Die aktuelle Entscheidung ist umstritten. Zum Beispiel ist nicht klar, ob eine IP-Adresse in diesem Kontext tatsächlich ein personenbezogenes Datum darstellt. Zur Zeit laufen die ersten Gegenklagen. Die Erfolgsaussichten sind nicht schlecht. Weil unter anderem einige Screenshots auf die Sekunde genau zum gleichen Zeitpunkt entstanden sind, sehen Fachanwälte „ein automatisiertes Abmahnverhalten“. Das heisst, es hat mutmasslich keine natürliche Person auf den Websites gesurft. Sondern vielmehr wurden die Seiten massenhaft aufgerufen, um einen Schadenersatz zu provozieren. Jurist sprechen in so einem Fall von Rechtsmissbrauch.

Das Problem lässt sich außerdem technisch umgehen.

Google Fonts können auf dem Server der eigenen Website integriert werden. Dadurch müssen die Nutzer die Schriftarten beim Aufrufen nicht mehr von einem Google-Server laden, wodurch die potenzielle Übermittlung der IP-Adresse in die USA oder Irland in jedem Fall entfällt.

Eine andere Möglichkeit ist: die Google Fonts weiterhin Ressourcensparend  über die Server von Google zu beziehen, diese aber erst dann zu nutzen, wenn der Webbesucher dieser Nutzung auch zugestimmt hat. Diese Alternative ist nur für unsere CMS-Kundenprojekte welche mit WordPress laufen gangbar – wir nutzen hier seit dem Frühjahr auch den DSGVO konformen „BORLABS Cookie Opt-in“ als Plugin somit können wir mit einem weiteren Zusatztool von BORLABS ganz bequem das Problem umgehen.

Daran arbeiten wir gegenwärtig auf den von uns betreuten Sites oder wir verzichten ggf. komplett auf die Verwendung von Google Fonts.

Um es mit den Worten von Google zu sagen:
„So funktioniert das Internet“!

Eines erlauben wir uns, zum Schluss noch zu bemerken: IP-Adressen zu erfassen, auszutauschen, ggf. zu speichern oder personenbezogene Daten zu verarbeiten ist per se nichts Böses!

Sie haben Die Wahl – wie im wahren Leben auch – ob Sie „Alles akzeptieren“, Ihre „Auswahl anpassen“ oder gar alles „Ablehnen“ wollen – so ist eben das Internet mit allen seinen Vorzügen und ganz bestimmt auch Nachteilen!

Falls Sie dazu Rückfragen haben
– wir freuen uns jederzeit auf das Gespräch mit Ihnen.